Sollten Sie Daten für die Anmeldung von Dienstnehmern außerhalb unserer Kanzleizeiten übermitteln, weisen wir darauf hin, dass die Dienstnehmer die Arbeit erst nach Aufliegen einer von Ihnen oder uns an die GKK übermittelten AVISOMELDUNG aufnehmen dürfen.
(Avisomeldung hier klicken)
Die Avisomeldung ist mittels Fax an die GKK zu übermitteln. Die Faxnummer lautet 05/780/761. Bitte heben Sie als Bestätigung der Übermittlung das Sendeprotokoll auf.
Telefonisch ist eine Avisomeldung unter folgender Nummer möglich 05/780/760. Hier erhalten Sie als Nachweis eine Protokollnummer.
NEU: Mindestangaben Anmeldungen können nun auch mittels ELDA APP erstattet werden. Hier können Sie sich die APP herunterladen (ELDA APP hier klicken)
Für die Erstellung einer Avisomeldung benötigen Sie Ihre Dienstgeberkontonummer (diese finden Sie auf den monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen) sowie die Versicherungsnummer und das Geburtsdatum des Dienstnehmers.