Die Incoterms bezeichnen internationale Klauseln, welche insbesondere für die Exportwirtschaft von großer Bedeutung sind. Erstmals 1936 veröffentlicht kommt es regelmäßig zu Anpassungen und Änderungen – so auch im Jahr 2020 (davor zuletzt im Jahr 2010). Die Stärke der Incoterms liegt darin, dass sie Handelspartnern aus unterschiedlichen Ländern und Rechtskreisen ermöglichen, ohne lange Vertragsverhandlungen Verträge mit einem genau definierten Inhalt abzuschließen. Auch wenn sie nur „soft law“ darstellen, kommen sie in über 120 Ländern zur Anwendung – überdies zeigt sich die Relevanz darin, dass sich in rund 90 % der internationalen Kaufverträge Incoterms-Klauseln finden.
Die Incoterms regeln bestimmte Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer bei Warengeschäften – verteilt bzw. klar zugeordnet werden wichtige Aspekte wie die Gefahrtragung (wer haftet für Beschädigungen oder Verlust der Ware beim Transport?), Kostentragung (z.B. Transport, Versicherung, Steuern, Zölle usw.) sowie Organisationspflichten. Mit den Organisationspflichten sind Fragen nach Transport, Versicherung, Be- und Entladung oder auch Verzollung verbunden.
Im Vergleich zu den Incoterms 2010 wurden im nunmehrigen Update mehrere kleine, aber wichtige Änderungen vorgenommen. Die Darstellung der einzelnen Kapitel (z.B. A2/B2 Lieferung/Übernahme oder A9/B9 Kostenverteilung) ist auch strukturierter geworden. Etwa sind nun alle Regeln über die Kostentragung vollständig und übersichtlich in den Kapiteln A9/B9 aufgezählt, wohingegen sie bisher über die ganzen Incoterms verstreut waren. Da im Laufe der Jahre im internationalen Warenverkehr auch die Pflichten zur Übernahme sicherheitspolitischer Anforderungen stetig gestiegen sind, ist es in der 2020-Version der Incoterms erstmals explizit zur Aufnahme von Regeln darüber gekommen. Darüber hinaus wurden wichtige Klarstellungen gemacht. So ersetzt z.B. die Klausel DPU (delivered at place unloaded) die tendenziell wenig verwendete Klausel DAT (delivered at terminal). Mitschuld an der geringen Verbreitung von DAT war der Irrglaube, dass DAT nur für Lieferungen zu Schiffs- und Flughäfen, die über ein Terminal verfügen, geeignet sei. Insgesamt soll klarer zum Ausdruck gebracht werden, dass die Klausel DPU für jeden Entladeort verwendet werden kann.
Generell ist bei der Verwendung von Incoterms empfehlenswert, eine präzise Ortsbezeichnung (jeder Incoterm erfordert einen benannten Ort) zu wählen, idealerweise mit einer genauen Adresse. Ansonsten könnte passieren, dass die Waren am Ortsrand entladen werden und die mit dem Weitertransport an den eigentlich gewünschten Entladeort verbundenen Kosten extra bezahlt werden müssen. Ebenso ist darauf zu achten, dass der gewählte Incoterm auch zum Beförderungs- und Speditionsvertrag passt. Die Incoterms 2020 machen es schließlich nötig, dass immer klar zum Ausdruck kommt, auf welche Fassung der Incoterms (2020 oder 2010) Bezug genommen wird.
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