Erforderliche Gläubigermehrheit für die Annahme des Sanierungsverfahrens
Letzte Aktualisierung
Für die Annahme eines Sanierungsplanes ist die Gläubigermehrheit bei der Tagsatzung notwendig.
Zur Annahme des Sanierungsplans ist erforderlich, dass die Mehrheit der bei der Tagsatzung anwesenden stimmberechtigten Insolvenzgläubiger dem Antrag zustimmt und dass die Gesamtsumme der Forderungen der zustimmenden Insolvenzgläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der Forderungen der bei der Tagsatzung anwesenden stimmberechtigten Insolvenzgläubiger beträgt. Die Annahme des Sanierungsplans und dessen wesentlicher Inhalt sind öffentlich bekannt zu machen. (§ 147 (1) IO)
Das heißt man muss eine 2 fache Mehrheit haben. Sowohl die Kopf als auch die Kapitalmehrheit, was bei der Planung der Tagsatzung zu beachten ist! Speziell wenn damit zu rechnen ist, dass Gläubiger bei der Tagsatzung zu erwarten sind, wo auszugehen ist, dass sie negativ abstimmen werden.
Was mache ich wenn ich nun eine der Mehrheiten nicht erreiche. Zum Beispiel nur die Kopfmehrheit der anwesenden Gläubiger erreiche?
Wird nur eine der Mehrheiten erreicht, so kann der Schuldner bis zum Schluss der Tagsatzung begehren, dass bei einer neuerlichen Tagsatzung abermals abgestimmt wird. (§147 (2) IO)
Hier sieht das Gesetz vor, dass der Schuldner eine weitere Tagsatzung begehren kann. So hat er die Möglichkeit eventuell die erforderlichen Mehrheiten zu erreichen.