„Gebäudestandard Bronze“ als Voraussetzung für die erweiterte beschleunigte Abschreibung von Wohngebäuden

Die im Rahmen des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ eingeführte erhöhte AfA für Wohngebäude ist an diverse Voraussetzungen geknüpft (siehe dazu Beitrag aus dem Mai 2024). Die schnellere Abschreibung von Wohngebäuden ist für Neubauten möglich, welche zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026 fertiggestellt werden. Überdies müssen gewisse ökologische Standards eingehalten werden – der so genannte „klima-aktiv Bronze Standard“.

Das BMF hat in einer Anfragebeantwortung von Anfang Mai 2024 (https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen—Ertragsteuern/Fachinformationen—ESt-KSt/gebaeudestandard-bronze.html) die Anforderungen an den „Gebäudestandard Bronze“ (nach dem auf der OIB-Richtlinie 6, OIB-330.6-026/19 basierenden „klimaaktiv Kriterienkatalog in der aktuellen Version 2020“ des BMK) konkretisiert.

Ausgangspunkt hierfür ist, dass ein Wohngebäude, das alle klimaaktiv Muss-Kriterien erfüllt, den klimaaktiv Bronze Standard erfüllt. Für den Silber Standard müssen alle Muss-Kriterien erfüllt sein und mindestens 750 Punkte (von maximal 1.000 Punkten) erreicht werden. Für den Gold Standard muss ein Wohngebäude alle Muss-Kriterien erfüllen und mindestens 900 Punkte erreichen.

Die Muss-Kriterien für Wohngebäude in den Kategorien A bis D, um den klimaaktiv Bronze Standard zu erfüllen, sind nachfolgend dargestellt.

  • Kategorie A – Standort
    • Infrastruktur in Standortnähe,
    • Umweltfreundliche Mobilität/Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel.
  • Kategorie B – Energie und Versorgung
    • Heizwärmebedarf,
    • Primärenergiebedarf,
    • CO2-Emissionen,
    • Energieverbrauchsmonitoring (für Gebäude ab einer konditionierten Fläche von 1.000 m2 BGF),
    • Gebäudehülle luftdicht.
  • Kategorie C – Baustoffe und Konstruktion
    • Ausschluss von HFKW geschäumten Materialien/Ausschluss von PVC in Boden- und Wandbelägen,
    • Ökoindex des Gesamtgebäudes (BG3) oder Ökoindex der thermischen Gebäudehülle (BG1).
  • Kategorie D – Komfort und Raumqualität
    • Thermischer Komfort im Sommer,
    • Raumlufttechnik,
    • Messung der Innenraumluftqualität (für Neubauten ab einer konditionierten Fläche von 2.000 m2 BGF).

Unter den Muss-Kriterien ist beispielsweise in „Kategorie A – Infrastruktur in Standortnähe“ zu verstehen, dass die tägliche Grundversorgung (Supermarkt, Gastronomie, Bäckerei), die soziale Infrastruktur (Kinderbetreuung, medizinische Versorgung etc.) sowie Freizeitinfrastruktur und Dienstleistungen (Post, Verwaltung etc.) am Standort vorhanden sein müssen. Dabei wird eine unterschiedlich hohe Punktezahl vergeben, je nachdem wie weit die Infrastruktureinrichtung vom Gebäudestandort entfernt ist (Luftlinie). So wird z.B. 1 Punkt vergeben, wenn die Einrichtung innerhalb 1.000 m Luftlinie liegt. Um den Bronze Standard zu erreichen, müssen bei diesem Muss-Kriterium 2 bis 75 Punkte erreicht werden. Dieses Schema gilt auch für die Muss-Kriterien in den anderen Kategorien, wobei zum Teil andere Punktzahlen erreicht werden müssen.

Ein Gebäude erfüllt den Gebäudestandard Bronze, wenn es mit einem entsprechenden klimaaktiv Qualitätskennzeichen (Plakette und Urkunde) in der Deklarationsstufe Fertigstellung ausgezeichnet ist. Die Voraussetzungen für die Auszeichnung des Gebäudes sind näher in der BMF-Anfragebeantwortung dargestellt.

Bild: © Adobe Stock – Andrey Popov

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