Hybride Finanzierungsformen – eine Alternative zu klassischen Finanzierungsarten

In den letzten Jahren hat sich die klassische Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapitalfinanzierung weitgehend aufgelöst und neue Finanzierungsformen, die die Vorteile von Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung zu kombinieren versuchen, haben stark an Bedeutung gewonnen. Der folgende Beitrag soll Ihnen, als Unternehmer, einen Überblick über die hybriden Finanzierungsformen (dazu zählen insbesondere partiarische Darlehen, stille Beteiligungen, Genussrechte und Partizipationskapital etc.) geben, die Vor- und Nachteile darstellen und mögliche Anwendungssituationen beschreiben.

Traditionellerweise werden Eigenkapital und Fremdkapital anhand folgender Kriterien voneinander abgegrenzt:

  • Eigenkapital wird vom Eigentümer zur Verfügung gestellt
  • Eigenkapital erhält eine gewinnabhängige Verzinsung, Fremdkapital wird üblicherweise fix verzinst
  • Eigenkapital begründet einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben
  • Eigenkapital ist Haftungskapital (keine Geltendmachung im Konkursfall)
  • Eigenkapital vermittelt Stimm- und Vermögensrechte

Hybride Finanzierungsformen (werden gelegentlich auch als „Mezzaninkapital“ bezeichnet, da sie zwischen Eigenkapital und Fremdkapital liegen) lösen diese Abgrenzung teilweise auf und erzielen dadurch einige Vorteile. Die meist gewinnabhängige Verzinsung belastet den Unternehmer in Verlustsituationen nicht (keine fixe Belastung mit Zinsen!). Weiters besteht die Möglichkeit, die gewinnabhängige Verzinsung nach oben hin zu begrenzen, so dass aus Sicht des/der Eigentümer nicht der ganze Gewinn mit dem Kapitalgeber geteilt werden muss. Da die Finanzierung auf schuldrechtlicher Basis erfolgt (die Kapitalgeber werden keine Gesellschafter), müssen keine Stimmrechte abgegeben werden. Auf diese Weise bleibt gewährleistet, dass die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers weit weniger eingeschränkt wird, als dies bei Aufnahme neuer Gesellschafter der Fall wäre.

Die steuerliche Behandlung hybrider Finanzierungsformen richtet sich nach folgenden Gesichtspunkten:

  • Ist der Kapitalgeber sowohl am laufenden Gewinn als auch am Liquidationsgewinn (stille Reserven) beteiligt, so wird er steuerlich wie ein Gesellschafter behandelt und unterliegt beispielsweise im Fall einer GmbH-Beteiligung der 25%igen Kapitalertragsteuer. Die Zahlungen an den Kapitalgeber sind in diesem Fall bei der Gesellschaft steuerlich nicht abzugsfähig.
  • Ist der Kapitalgeber nicht am laufenden Gewinn und am Liquidationsgewinn beteiligt, so gilt er steuerlich als Fremdkapitalgeber. Die Zahlungen der Gesellschaft sind bei dieser abzugsfähig, die Zinsen können beim Gesellschafter unter gewissen Voraussetzungen wiederum der 25%igen Kapitalertragsteuer unterliegen.

Unter welchen Voraussetzungen können für Sie hybride Finanzierungsformen interessant sein:

  • Finanzierungsalternative zur klassischen Fremdkapitalfinanzierung (Bankenfinanzierung) insbesondere auch in Hinblick auf die strengeren Vergabekriterien nach BASEL II
  • Sanierungsfinanzierung: Umwandlung von fix verzinslichem Fremdkapital in erfolgsabhängig verzinstes Mezzaninkapital
  • Hybride Finanzierungsformen als Grundlage für eine spätere Umwandlung in echtes Eigenkapital (zB in Form von variabel verzinsten Wandelschuldverschreibungen)
  • Flexible Finanzierungsvereinbarungen möglich (hinsichtlich Verzinsung, Rückzahlbarkeit, Mitspracherechte usw.)

Angesichts der komplexen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungsformen sowie der grundsätzlichen Bedeutung von Finanzierungsentscheidungen lohnt es auf das Know-how und die Erfahrung Ihres Wirtschaftstreuhänders zurückzugreifen.

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