Kurz-Info: Änderungen durch das Zivilrechtsänderungsgesetz ab 1. Juli 2004

:: Neue Schlichtungsstellen für Streitigkeiten in Nachbarschaftsangelegenheiten
Von der Notariats- und Rechtsanwaltskammer werden Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Nachbarschaftsstreitigkeiten eingerichtet. Bevor Klagen wegen Entzuges von Licht und Luft aufgrund von Bäumen und Pflanzen eingebracht werden, ist die Schlichtungsstelle damit zu befassen, welche binnen 3 Monaten ein Schlichtungsverfahren einzuleiten hat. Grundsätzlich treffen die Kosten den Beteiligten, der die Einigung angestrebt hat, falls keine andere Vereinbarung besteht.

:: Verbesserung des Konsumentenschutzes
Grundsätzlich besteht bei den sogenannten Haustürgeschäften beim Rücktritt keine Anfechtungsfrist mehr. Ausgenommen davon sind Versicherungsverträge, für welche die Frist noch 30 Tage beträgt.

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