Kurz-Info: Der VfGH hebt den Ausschluss der Freiberufler von der Steuerbegünstigung für nicht ausgeschüttete Gewinne auf

Ab 2007 können auch Freiberufler, die bilanzieren, bis € 100.000 p.a. den halben Steuersatz in Anspruch nehmen, sofern keine Gesetzesänderung erfolgt! Am neuen Investitionsfreibetrag für Einnahmen-Ausgabenrechner – ebenfalls bis € 100.000 – ändert sich dadurch nichts. (VfGH 6.12.2006, G151/06-8)

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