Nachträge zur Klienten-Info 1/2006

Zu Pkt. 3.6 Lohnpfändung

Das dort angeführte absolute Existenzminimum (€ 345,- / € 80,50,- / € 11,50) gilt bei Zusammenrechnung von Ansprüchen auf Geld- und Sachleistungen. Bei Erhalt von Sonderzahlungen beträgt es € 690,- p.m., € 161,- pro Woche und € 23,- pro Tag. Besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen: € 805,- p.m., € 187,- pro Woche und € 26,- pro Tag. Pro unerhaltsberechtigter Person (bis maximal 5 Personen) kommt es zu einer Erhöhung dieser Beträge.

Zu UmgrStG

Der Zusammenhang zwischen Wirtschaftsgut und Fremdkapital entfällt, wenn das Wirtschaftsgut am Einbringungsstichtag bereits länger als 7 Wirtschaftsjahre durchgehend zum Anlagevermögen gehört hat.

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