Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2008

Das BMF hat die mit Erlass vom 21.11.2007 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe200820072006
0 bis 3 Jahre170,-167,-164,-
bis 6 Jahre217,-213,-209,-
bis 10 Jahre280,-275,-270,-
bis 15 Jahre321,-315,-309,-
bis 19 Jahre377,-370,-363,-
bis 28 Jahre474,-465,-457,-

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen.
Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.

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