Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2012

Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen (in €) für das Kalenderjahr 2012 mit Erlass vom 26.8.2011 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe

2012

2011

2010

0 bis 3 Jahre

186

180

177

3 bis 6 Jahre

238

230

226

6 bis 10 Jahre

306

296

291

10 bis 15 Jahre

351

340

334

15 bis 19 Jahre

412

399

392

19 bis 28 Jahre

517

501

492

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.

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