Steuerliche Erleichterungen für Hochwassergeschädigte 2005

Ähnlich wie im Jahre 2002 (Klienten-Info Sept. 2002) bestehen auch für2005 entsprechende steuerliche Begünstigungen wie folgt:

  • Verspätungs- sowie Säumniszuschläge fallen nicht an, wenn spätestens 2 Monate nach Eintritt der Katastrophe die versäumten Maßnahen nachgeholt werden, bzw. ein Zahlungserleichterungsansuchen gestellt wird.
  • Ersatzbeschaffungen im betrieblichen Bereich in der Zeit vom 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2006 können entweder vorzeitig abgeschrieben (12% Gebäude, 20% sonstige WG) oder eine Prämie (natürliche Personen für Gebäude 5%, sonstige WG 10 %, bzw. Körperschaften 3% und 5%) geltend gemacht werden. Im privaten Bereich als außergewöhnliche Belastung.
  • Für die Absetzung von Spenden gilt Gleiches wie 2002: Betriebsausgabe als Werbeaufwand.
  • Schenkungsteuer- und Gebührenfreiheit wie 2002.
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