Eigenverbrauchsbesteuerung bei PKW-Auslandsleasing

Rechtsentwicklung

Die seinerzeitige unbefristete österreichische Regelung der Eigenverbrauchsbesteuerung von PKW-Auslandsleasing wurde vom EuGH im Jahre 2003 als EU-widrig erklärt, worauf Österreich diese Regelung trotzdem beibehalten hat, sie allerdings bis Ende 2005 befristete. Nun hat – wie zu erwarten war – tatsächlich der UFS-Linz am 1. März 2005 auch die befristete Regelung als mit der 6. MwStRL in Widerspruch befunden.

Beurteilung der aktuellen Rechtslage

Schlüssige rechtliche Argumente für die Gesetzwidrigkeit der gegenständlichen Eigenverbrauchsbesteuerung hat ein Mitglied des UFS-Linz im SWK-Heft 11/2005 S 401 veröffentlicht. Die genaue Darstellung dieser Argumentation würde den Umfang des Artikels sprengen, weshalb lediglich auf die Literaturstelle hingewiesen wird.

Voraussichtliche Weiterentwicklung

Es ist davon auszugehen, dass der Fiskus gegen die UFS-Entscheidung Amtsbeschwerde beim VwGH erheben wird. Dem Finanzamt kommt zugute, dass zurzeit keine Information über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens betreffend § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG vorliegen. Da – wie erwähnt – diese Bestimmung mit 31. Dezember 2005 befristet ist, ist kaum mit einer Gesetzesänderung zu rechnen. Dies umsomehr, weil bei der Europäischen Kommission ein Richtlinienvorschlag besteht, der künftig die Besteuerung generell am Ort des Leasingnehmers vorsieht, was der geltenden österreichischen Lösung entspricht. Wer sich bei dieser Situation – unter Berufung auf die Gesetzwidrigkeit – auf ein Verfahren einzulassen gedenkt, wird wenig Aussichten auf Erfolg haben.

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