Anstelle von vier Stufen sind nunmehr sieben Tarifstufen vorgesehen, wobei weiterhin die ersten 11.000 € steuerfrei bleiben. Der neue Höchstsatz von 55% wird für die Jahre 2016 bis 2020 (auf fünf Jahre befristete Maßnahme) eingeführt und betrifft die Einkommensteile über 1,0 Mio. €. Die Tarifreform sorgt für jährliche Steuerentlastungen zwischen rund 500 € (bei einem Monatseinkommen von 1.500 € brutto) und etwas über 2.000 € (bei einem Monatseinkommen von 10.000 € brutto).
Im Detail sieht das neue Tarifmodell wie folgt aus:
Neu | Alt | ||
Stufe bis € | Steuersatz | Stufe bis € | Steuersatz |
11.000 | 0% | 11.000 | 0% |
18.000 | 25% | 25.000 | 36,50% |
31.000 | 35% | 60.000 | 43,21% |
60.000 | 42% | darüber | 50% |
90.000 | 48% | ||
1.000.000 | 50% | ||
darüber | 55% |
Darüber hinaus kommt es noch zu weiteren Entlastungen bzw. wirtschaftsfördernden Maßnahmen:
- Erhöhung des Kinderfreibetrags von 220 € auf 440 € pro Kind (bei Inanspruchnahme von beiden Elternteilen beträgt dieser 300 € pro Person);
- Integration des Arbeitnehmerabsetzbetrages in den Verkehrsabsetzbetrag und Erhöhung auf jährlich 400 € (anstatt bisher zusammen 345 €);
- Erhöhung der Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung) für Kleinverdiener von 110 € auf bis zu 400 € bzw. 500 €, wenn der Steuerpflichtige Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat;
- Negativsteuer für niedrige Pensionen von bis zu € 110 (bei Veranlagung 2015 schon maximal bis zu 55 € als vorgezogene Erleichterung);
- Anhebung des Pendlerzuschlags für Pendler mit niedrigen Einkommen;
- der Forschungsstandort soll durch eine Erhöhung der Forschungsprämie von 10% auf 12% sowie durch Zuzugsbegünstigungen für Wissenschafter und Forscher gestärkt werden;
- Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung von 1.460 € auf 3.000 €;
- Erleichterung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, etwa durch die Schaffung von Rahmenbedingungen für Crowdfunding.