Kurz-Info: Tarifstufen in der Einkommensteuer ab 2024 nach Anpassungen gegen die „kalte Progression“

Durch die automatische Inflationsanpassung und die weitere gestaffelte Anpassung der für die Anwendung der 1. bis 4. Tarifstufe maßgebenden Grenzbeträge zur Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ergeben sich nachfolgende Werte in der Einkommensteuer ab 2024.

Einkommen (in €)

Grenzsteuersatz

Über

Bis

 

0

12.816

0 %

12.816

20.818

20 %

20.818

34.513

30 %

34.513

66.612

40 %

66.612

99.266

48 %

99.266

1.000.000

50 %

1.000.000

 

55 %

 

Bild: © Adobe Stock – Wisut

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