Terminplan für die Euro-Umstellung auf Bargeld
· Ab 1. Oktober 2001 beginnt die Phase der doppelten Preisauszeichnung, um den Gewöhnungsprozess an die neue Währung zu erleichtern. Die Angabe der Preise in Euro- sowie in Schillingbeträgen ist unabhängig davon durchzuführen, ob das Rechnungswesen bereits auf Euro umgestellt worden ist oder noch in Schilling fakturiert wird, was bis 31. Dezember 2001 möglich ist. Diese Phase endet am 28. Februar 2002. Ab 1. Jänner 2002 hat der angeführte Schillingbetrag aber nur mehr informativen Charakter.
· Ab 1. Jänner 2002 beginnt die doppelte Bargeldphase, welche ebenfalls am 28. Februar 2002 endet. In diesem Zeitraum kann sowohl in Schilling als auch in Euro bezahlt werden.
· Ab 1. März 2002 gehört der Österreichische Schilling der Vergangenheit an. Der Euro ist einheitliches Zahlungsmittel in folgenden 12 EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien sowie in den vier Kleinstaaten: Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan. England, Dänemark und Schweden nehmen noch nicht teil.
Doppelte Preisauszeichnung
Verpflichtungen
Das EWAG BGBl Nr. 110/1999 verpflichtet die Unternehmer und die staatliche Verwaltung zur doppelten Währungsangabe. Ausgenommen davon sind Geschäfte, die zwischen Unternehmen getätigt werden.
Privaten gegenüber müssen daher Unternehmen z.B. in Anboten, Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Quittungen; in der Werbung, die Verkaufspreise beinhaltet etc. beide Währungen anführen. Dies sowohl in allen Einzelposten als auch im Endbetrag in folgender Reihenfolge:
Schilling links, Euro rechts oder Schilling oben, Euro unten. Im Kassenbereich ist ein Aushang mit dem Umrechnungskurs sowie eine Liste der Stückelung von Schilling- bzw. Euro-Noten und Münzen mit dem jeweiligen Wert der anderen Währung anzugeben.
Erleichterungen
– Bei Registrierkassen ist lediglich die Endsumme und der Retourgeldbetrag doppelt auszuweisen.
– Kleinunternehmer (höchstens 9 Beschäftigte im Gesamtunternehmen bzw. 5 in den Betriebsstätten) müssen nur die Endsumme in der Zahlungswährung angeben. Über Verlangen des Käufers muss der Endbetrag aber in der anderen Währung angegeben werden, wobei eine handschriftliche Ergänzung genügt.
– Erleichterungen bestehen für den Buchhandel, die Tankstellen, den Versandhandel und das Taxigewerbe.
Weiters besteht eine Erleichterung bei der Rechnungsausstellung generell für den Fall, dass sich Käufer und Verkäufer auf den Ausweis nur in einer Währung einigen.
Strafbestimmungen
Als Verwaltungsstrafe ist ein Geldbetrag bis S 20.000,- (EUR 1.453,46) vorgesehen.
Probleme bei der Rechnungsausstellung
Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen dürfen keinesfalls zwei Rechnungen (eine in Schilling und eine in Euro) ausgestellt werden, auch wenn sie die gleiche Rechnungsnummer tragen. Es müsste sonst nämlich die Umsatzsteuer für beide Rechnungen (Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung) abgeführt werden.
Wenn es aus technischen Gründen aber nicht möglich ist, in der Rechnung beide Währungen anzugeben, kann ein zweites Formular ausgestellt werden, welches aber nicht als Rechnung zu bezeichnen ist und die Vermerke tragen soll: „Information gemäß § 5 EWAG (doppelte Währungsangabe) zu Rechnung Nr.
“ sowie zusätzlich „keine Rechnung gemäß § 11 UStG“.
Bei Ausgangsrechnungen mit Datum vor dem 31. Dezember 2001 sollte darauf geachtet werden, welcher Zahlschein dem Kunden mitgeschickt wird. Wenn damit zu rechnen ist, dass die Überweisung erst im Jahr 2002 erfolgen wird, sollte bereits ein rotblauer Zahlschein (Euro-Zahlschein) beigelegt werden, da ab 1. Jänner 2002 alleiniges Buchgeld der Euro ist.
Problem bei Eingangsrechnungen
– Der Vorsteuerabzug richtet sich nach dem ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag in jener Währung, in der bezahlt wird, wenn in der Rechnung das Entgelt und die Umsatzsteuer sowohl in Schilling als auch in Euro ausgewiesen ist.
– Überweisung des Rechnungsbetrages
Es ist darauf zu achten, den richtigen Zahlschein zu verwenden: rot-grün für Schilling-Überweisung, rot-blau für Euro-Überweisung. Das Durchstreichen der Euro-Währung auf einem rot-blauen Zahlschein führt zur fatalen Folge, dass der angegebene Schilling-Betrag (z.B. S 100,-) trotzdem in EUR 100,- (das sind aber S 1.376,03) überwiesen wird. Ab 1. März 2002 werden „rot-grün-Belege“ von den Banken nicht mehr angenommen.
Doppelte Bargeldphase
Im Zuge der Währungsumstellung wird das wohl die heißeste Phase werden.
Termine des Bargeldumtausches und Vorverteilung
1. September 2001 (Samstag) Beginn der Vorverteilung an Banken sowie des Erwerbes von EURO-Münz- Startpaketen für Unternehmer im Wert von EUR 145,50 (S 2.002,12) zum Preis von S 2.000,-.
15. Dezember 2001 (Samstag) Beginn des Verkaufes von Euro-Münzen an Konsumenten im Wert von EUR 14,54 (S 200,07) zum Preis von S 200,- bei Banken und Postämtern.
Für den anzahlmäßigen Erwerb der Startpakete gibt es keine Begrenzung. Da mit dieser Maßnahme einem eventuellen Bargeldengpass in den ersten Jännertagen des Jahres 2002 entgegengewirkt wird, wird dringend empfohlen, die Startpakete nicht zu horten, sondern das neue Bargeld auch tatsächlich zu verwenden.
1. Jänner 2002 (Dienstag) bis 28. Februar 2002 (Donnerstag) Doppelbargeldphase
1. März 2002 (Freitag) der Euro ist alleiniges Zahlungsmittel
31. März 2002 (Ostersonntag) Ende des kostenlosen Tausches von MUM-Währungen (Banknoten anderer Euro-Länder) durch die Österreichische Nationalbank bis EUR 3.000,- (S 41.280,90). Der Umtausch ist schon jetzt möglich. Bis Jahresende erhält man Schillingbeträge, ab 1. Jänner 2002 EURO.
In Österreich können Schilling-Münzen und -Banknoten zeitlich unbeschränkt auch nach dem 1. März 2002 bei der Österreichischen Nationalbank in Euro umgetauscht werden. Bei Banken und Postämtern ist nur im Jänner und Feber 2002 der Umtausch bis S 50.000,- in EURO noch kostenlos.
Zur Vermeidung von Engpässen sollte rechtzeitig der Bargeldbedarf für die ersten Jännertage des Jahres 2002 geplant werden. Größere Umtauschbeträge im Gegenwert von über S 50.000,- (EUR 3.633,64) sollten der Hausbank möglichst früh angekündigt werden. Für den Umtausch bei Beträgen über S 200.000,- besteht Legitimationspflicht. An den Bankomaten werden ab 1. Jänner 2002 nur mehr Euro-Geldscheine im Wert von EUR 10,- und EUR 100,- ausgegeben. Das Limit beträgt EUR 400,-. Kreditinstitute wechseln Schilling in Euro, geben aber keine Schilling mehr aus. Von Schillingmünzen sollte man sich möglichst in der Doppelbargeldphase bis spätestens 28. Februar 2002 trennen. Es gibt nämlich Schillingmünzen, die weniger wert sind, als Banken für das Zählen – bei Verwendung von Zählmaschinen – verlangen. Am besten ist es, die Schilling-Bargeldbestände in den ersten Jännertagen 2002 auf ein Girokonto einzuzahlen und in der Geldbörse nur noch EURO zu haben.
Die Verschärfung der Münzgeld-Situation wird den bargeldlosen Zahlungsverkehr beschleunigen. Der Eurocheque (EC) wird infolge Wegfall der Einlösungsgarantie (ab 1. Jänner 2002) an Bedeutung verlieren. Das „EC“ wird durch das „Maestro“-Logo ersetzt werden und Bankomatkassen, Geldausgabeautomaten und Kreditkarten werden an Bedeutung gewinnen. Anstelle der Barzahlung wird die elektronische Geldbörse an POS (point of sale), Quick-Terminals etc. treten. Eine Weiterentwicklung wird die Smartcard bringen, welche zusätzliche Funktionen (Telefon, SIM-Karte, Homebanking, Fahrausweis etc.) übernehmen wird. Durch das „Plastikgeld“ wird das Falschgeld-Risiko ausgeschaltet, welches gerade in der Doppelbargeldphase nicht unerheblich sein wird.
Umrechnungshilfen
Bei Barzahlung wird Kopfrechnen gefragt sein. Zur Unterstützung kann ein elektronischer Rechner gute Dienste leisten. Um einen überschlagsartigen Preisvergleich anzustellen, sollte man sich folgende Größenordnungen einprägen:
1 ATS 7 Cent
10 ATS 73 Cent
100 ATS 7,27 EUR
1 EUR = 13,76 ATS
10 EUR = 137,6 ATS
100 EUR = 1.376,03 ATS
Die doppelte Preisauszeichnung in der Übergangsphase erleichtert den Preisvergleich. Die wahren Umrechnungsprobleme beginnen erst ab 1. März 2002, da die Preise dann nur mehr in Euro angegeben werden.
Bei kleineren Eurobeträgen kann mit folgender Rechenhilfe der Gegenwert in ATS näherungsweise wie folgt ermittelt werden:
EUR 200 x 10 = ATS 2.000
EUR 200 x 4 = ATS 800
EUR 20 x 2 = ATS – 40
rund ATS 2.760
Gegenwert beträgt ATS 2.752,- (EUR 200 x 13,7603), die rechnerische Abweichung beträgt 0,29%.
Kassenführung bei EURO-Umstellung
Insbesondere in der Doppelbargeld-Phase werden ab 1. Jänner 2002 an die Kassenführung erhöhte Anforderungen gestellt werden. Das Kassabuch kann in Schilling und EURO getrennt geführt werden oder die Schillingbeträge werden gleich in EURO umgerechnet und es wird nur in EURO geführt. Das Kassenkonto (Hauptbuch) ist aber nur in EURO zu führen, da ab 1. Jänner 2002 für die Buchhaltung nur mehr der EURO gilt. Wechselgeld ist ab 1. Jänner 2002 grundsätzlich in EURO herauszugeben. Bis 28. Februar 2002 ist zwar die Herausgabe von Schilling noch möglich, sollte aber vermieden werden, um den Umstieg auf EURO zu erleichtern. Für die Überprüfung des Kassensaldos sind die vereinnahmten Schillingbeträge in EURO umzurechnen und den in der Kassa befindlichen EURO hinzuzurechnen. Die Geldlade wird den neuen Verhältnissen anzupassen sein. Den bisher fünf gängigen Schillingmünzen und sechs Banknoten stehen acht EURO-Münzen und sieben Banknoten gegenüber (1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent, 1 und 2 EURO-Münzen sowie 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 EURO-Banknoten).
Da in der Doppelbargeld-Phase erhöhte Bargeldbestände vorhanden sein werden, sollte dieses zusätzliche Risiko versicherungstechnisch gedeckt werden.
Umstellung des Rechnungswesens
Der noch in Schilling erstellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2001 ist in der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2002 in EURO umzurechnen. Davon sind neben dem Hauptbuch auch alle Nebenbücher (Anlagenverzeichnis, Debitoren und Kreditoren samt OP-Liste, Lohnverrechnung etc.) betroffen. Für Zwecke der Auszifferung sind in der OP-Liste die einzelnen Beträge umzurechnen. Die Buchungen ab 1. Jänner 2002 dürfen nur mehr in EURO erfolgen.
Euro-Umstellung im Gesellschaftsrecht
Die Auswirkungen der Euro-Umstellungen auf Kapitalgesellschaften sind im „Ersten Euro-Justiz-Begleitgesetz“ geregelt.
Aktiengesellschaften
– Mindestkapital EUR 70.000,-
– Aktiennennbetrag EUR 1,- oder ein Vielfaches davon bzw. Stück Aktien.
– Anzahl der Aufsichtsratmitglieder bei einem Grundkapital
bis EUR 350.000,- 7 Personen
über EUR 350.000,- 12 Personen
über EUR 3,5 Mio 20 Personen
GesmbH
– Mindeststammkapital EUR 35.000,-
– Mindeststammeinlage EUR 17.500,-
– kleinste Stammeinlage EUR 70,-
– Stimmverhältnisse: 1 Stimme für EUR 10,- einer
Stammeinlage
– Aufsichtsratpflicht ab Stammkapital EUR 70.000,- und
mehr als 50 Gesellschafter
Euro-Anpassung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages
Wenn keine anderen Änderungen erforderlich sind, werden die bestehenden Schillingbeträge des Grund- bzw. Stammkapitals einfach in Euro umgerechnet. Derartige Satzungs- bzw. Gesellschaftsvertragsanpassungen werden von den Notaren bis 31. Dezember 2001 noch kostenlos durchgeführt. Ab der Umstellungspflicht (1. Jänner 2002) fallen Notariatsgebühren an. Die bloße Euro-Umstellung ist aber noch bis 31. Dezember 2002 von Gerichtsgebühren befreit.
Ab 1. Jänner 2002 können sonstige Änderungen in Gesellschaftsverträgen nur mehr dann im Firmenbuch eingetragen werden, wenn die Euro-Umstellung bereits erfolgt ist.
Unerwünschte Auswirkungen kann die per 1. Jänner 2002 automatisch erfolgte oder bewusst durchgeführte Euro-Umstellung des Stammkapitals auf die Stimmverhältnisse in der Generalversammlung haben. Eine Stimme stand bisher für S 100,- zu, nunmehr aber für EUR 10,-. Ergibt sich z.B. aus der Umrechnung ein Betrag von EUR 9,99, fällt eine Stimme weg. Damit könnte z.B. die Wahrung von Minderheitsrechten (Einberufung einer Generalversammlung, Bestellung von Revisoren) gefährdet sein. Die Anpassung auf einen neuen runden Euro-Wert ist in solchen Fällen sinnvoll.
Steuerliche Auswirkungen der Euro-Umstellung
– Mit dem Euro-Steuerumstellungsgesetz werden alle in den Steuergesetzen angeführten Schillingbeträge in Eurobeträge umgerechnet, gerundet und geglättet. Das Gesetz wird als aufkommensneutral beschrieben.
Als Beispiel sei der Einkommensteuertarif angeführt:
. …... …... …... …... …... …... .neu. …... ….. Tarif
für die ersten. …..(S 50.000,- = EUR 3.633,46) EUR 3.640,- 0%
für die nächsten .(S 50.000,- = EUR 3.633,46) EUR 3.630,- 21%
für die nächsten .(S 200.000,- = EUR 14.534,57) EUR 14.530,- 31%
für die nächsten .(S 400.000,- = EUR 29.069,13) EUR 29.070,- 41%
für alle weiteren Beträge 50%
Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von S 1 Mio (EUR 72.672,83) ergibt sich eine Steuerminderung um S 18,-).
– Umrechnungsdifferenzen von Schilling auf Euro sind auch steuerlich erfolgswirksam zu erfassen.
– Erinnerungswerte
Anstelle des Erinnungsschillings im Rechnungswesen treten entweder 7 Cent, 1 Cent oder Null, wenn auf andere Weise die Vollständigkeit der Erfassung dieser Wirtschaftsgüter gewährleistet ist.
– Die Zuwendung von EURO-Startpaketen an Dienstnehmer (z.B. als Weihnachtsgeschenk) ist lt. BMF vom 10. April 2001 nicht als Sachzuwendung i.S. des § 3 (1) Zi 14 EStG lohnsteuerfrei.
– Auf die umsatzsteuerlichen Probleme bei der Rechnungsausstellung in der dualen Phase wurde eingangs bereits hingewiesen.
Vertragswesen
In der ersten Euro-Einführungsverordnung wird festgeschrieben, dass durch die Euro-Einführung die Kontinuität von Verträgen und anderen Urkunden nicht berührt wird. Schillingbeträge gelten automatisch ab 1. Jänner 2002 als auf den Euro-Gegenwert umgestellt, ohne dass die Beträge umgeschrieben werden.
Versicherungsproblematik
Umfragen haben ergeben, dass bis zu einem Drittel aller Unternehmen (bei kleinen Unternehmen ist der Anteil bedeutend höher) die kritischen Zeitpunkte der EURO-Umstellung nicht kennen und sich der Risiken der unzulänglichen Vorbereitung nicht bewusst sind. Hinzu kommt, dass derartige Risiken durch die traditionellen Versicherungspolizzen nicht gedeckt sind, weil die Einführung des EURO ein vorhersehbares Ereignis ist und dieses normalerweise nicht unter den Versicherungsschutz fällt.
Preisbildung in EURO
Diese ist einer der sensibelsten Bereiche bei der Währungsumstellung. Insbesondere sind die bisherigen Lockpreisangebote davon betroffen. Verboten ist jedenfalls eine Preiserhöhung, die sich aus der bloßen Umrechnung auf EURO durch Aufrundung ergibt. Eine Preisrundung ist nur nach unten erlaubt.
Beispiel:
S 999,90 = EUR 72,665567
richtig: EUR 72,67
erlaubt: EUR 72,65
verboten: EUR 72,70
Bei der Rundung nach unten ist Vorsicht geboten, da empfindliche Verluste drohen. Kommt es lt. obigem Beispiel bei der Umrechnung zum richtigen Preis bei einem Umsatz von 10.000 Stück zu einem Gewinn von S 600,-, so erleidet der Unternehmer bei der Rundung nach unten einen Verlust von S 2.100,-. Insgesamt eine Differenz von S 2.700,-. Verboten ist aber nur die ungerechtfertigte Preiserhöhung (aus der bloßen Währungsumrechnung). Erfolgt sie aus kalkulatorischen Gründen (Erhöhung der Einkaufspreise oder der Personalkosten etc.) ist sie erlaubt.
Infolge des erleichterten Preisvergleiches mit den übrigen EURO-Ländern wird es zu einem verschärften Konkurrenzdruck kommen.
Für ungerechtfertigte Preiserhöhung ist eine Geldstrafe bis S 100.000,-, im Wiederholungsfalle bis S 200.000,- vorgesehen.
Wertzeichen bei EURO-Einführung
– Briefmarken werden exakt umgerechnet. Auf Schilling lautende Marken können noch bis 30. Juni 2002 verwendet werden.
– die Stempelmarken werden abgeschafft und durch Barzahlung oder Überweisung ersetzt.
Schlussbemerkungen
– Welche Münzen soll man behalten?
Historische Münzen (z.B. Dukaten, Taler etc.) können gar nicht umgetauscht werden. Gold- oder Silbermünzen können umgetauscht werden. Liegt der Material- oder Sammlerwert über dem Nennwert, ist ein Umtausch nicht zu empfehlen.
Umlaufmünzen sollen Anfang des Jahres 2002 ehestens umgetauscht werden, bis auf Stücke, die man zur Erinnerung behalten will.
– Banköffnungszeiten zur Jahreswende
In der letzten Dezemberwoche gibt es nur zwei Öffnungstage (Donnerstag, 27. und Freitag, 28. Dezember 2001). Montag, der 31. Dezember 2001 ist ein Bankschließtag, sodass erst wieder am Mittwoch, 2. Jänner 2002 die Banken offen sein werden. Die Bankgeschäfte sollten daher möglichst vor den Weihnachtsfeiertagen (bis Freitag, 21. Dezember 2001) erledigt werden.
– Kontenumstellung bei den Banken
Die Umstellung auf EURO erfolgt per 1. Jänner 2002 kostenlos. „Alt“-Währungskonten der anderen EURO-Länder können und sollen bereits vor dem 1. Jänner 2002 über Auftrag des Bankkunden umgestellt werden. Andere Fremdwährungskonten (z.B. USD, etc.) sind nicht betroffen.
– Electronic Banking
Ab 1. Jänner 2002 können nur noch die neuen Datenformate (V3) verwendet werden. Für eine rechtzeitige Umstellung ist Sorge zu tragen.