Abgrenzung zwischen Dienstvertrag, freiem Dienstvertrag und Werkvertrag

DienstvertragFreier DienstvertragWerkvertrag
Geschuldet wirdArbeitsleistung, kein ErfolgArbeitsleistung, kein ErfolgEin bestimmter Erfolg (Werk)
EntlohnungNach ArbeitszeitNach ArbeitszeitNach Erfolg
Risiko für die Nützlichkeit der LeistungTrägt der DienstgeberTrägt der DienstgeberTrägt der Werkunternehmer
HaftungFür ein BemühenFür ein BemühenFür einen bestimmten Erfolg
Ist die Arbeit selbst zu erbringen?Ja; eine Übertragung ist nur mit Zustimmung des Dienstgebers möglich.Eine Vertretung ist möglich, die persönliche Arbeitsleistung muss jedoch die Regel sein.Nein, der Werkunternehmer kann jederzeit Fremde mit der Arbeit betrauen, ohne dies mit dem Vertragspartner vereinbaren zu müssen.
ArbeitszeitVom Dienstgeber geregeltSelbst zu bestimmenSelbst zu bestimmen
ArbeitsortVom Dienstgeber geregeltSelbst zu bestimmenSelbst zu bestimmen
Arbeitsbezogenes VerhaltenWeisungsgebundenheit gegenüber dem DienstgeberFrei von Beschränkungen des persönlichen VerhaltensFrei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens
Weisungen des DienstgebersDienstnehmer muss die persönlichen und sachlichen Weisungen des Dienstgebers befolgen.Dienstnehmer unterliegt keinen persönlichen Weisungen des Dienstgebers.Werkunternehmer unterliegt keinen persönlichen Weisungen.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebersgegebengegebenkeine Fürsorgepflicht
BetriebsmittelBetriebsmittel des DienstgebersBetriebsmittel des DienstgebersEigene Betriebsmittel
VertragsdauerDauerschuldverhältnis; auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegtDauerschuldverhältnis; auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegtZielschuldverhältnis; nach Erbringung des Werkes endet das Vertragsverhältnis

Bei geringfügig Beschäftigten wird in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kein Unterschied zwischen Dienstnehmer und freiem Dienstnehmer gemacht.

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