Beitragsrecht
:: Erhöhung der Krankenversicherung für Pensionisten
Der Beitragssatz erhöht sich von 3,75 % auf 4,25 %. Eine weitere Erhöhung tritt ab 1. Jänner 2005 auf 4,75 % ein. Infolge äußerst geringfügiger Pensionserhöhung wird es in vielen Fällen infolge Steuerbelastung und Erhöhung der Sozialversicherung möglicherweise zu geringeren Nettopensionen kommen.
:: Einheitlicher Krankenversicherungsbeitragssatz
Für Arbeiter und Angestellte wird der einheitliche Beitragssatz mit 7,3 % festgesetzt. Damit kommt es bei Arbeitern zu einer Senkung um 0,3 % Punkte und bei Angestellten zu einer Erhöhung um 0,4 % Punkte.
Bei freien Dienstverträgen erfolgt die Anhebung auf 6,9%.
:: Krankenversicherungszusatzbeitrag für Freizeitunfälle
Der ausschließlich vom Dienstnehmer zu tragende Krankenversicherungsbeitrag beträgt 0,1% der Beitragsgrundlage.
:: Übersicht Krankenversicherungs-Beiträge
DN-Anteil | DG-Anteil | Summe | |
Angestellte | 3,7% | 3,7% | 7,4% |
Arbeiter | 3,9% | 3,5% | 7,4% |
Freie Dienstnehmer | 3,55% | 3,45% | 7,0% |
:: Beitragsentlastungen für ältere Arbeitnehmer
- UV-Beitrag entfällt ab Vollendung des 60. Lebensjahres.
- AlV-Beitrag wird ab Vollendung des 56. Lebensjahres bei Frauen und des 58. Lebensjahres bei Männern aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik getragen und entfällt ab Vollendung des 60. Lebensjahres zur Gänze.
- IESG-Zuschlag entfällt ab Erreichen des Mindestalters für die Alterspension. (derzeit 56,5 Jahre bei Frauen [stufenweise Anhebung ab 1. Juli 2004