Die mit Wirkung ab 1. Jänner 2008 grundlegende Reform der Strafprozessordnung (StPO) hat auch Auswirkungen auf das Finanzstrafverfahren. Die am 5. Juni 2007 im Parlament beschlossene Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 enthält Sonderbestimmungen über das gerichtliche Finanzstrafverfahren. Diese erklären die StPO entweder für unmittelbar anwendbar, ändern oder ergänzen sie.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Finanzstrafbehörden müssen als Ermittlungsbehörden im Dienste der Strafjustiz die Bestimmungen der StPO anwenden, jene des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens sind nicht mehr anzuwenden.
- Allgemeine Bestimmungen des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens werden um wesentliche Grundsätze des gerichtlichen Strafverfahrens ergänzt.
- Rechte der Beschuldigten im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren werden i.S. der entsprechenden Bestimmungen der StPO umfassender bzw. konkreter beschrieben.
Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat auf seiner Homepage (http://ufs.bmf.gv.at/Verfahren/Finanzstrafrecht/_start.htm) Informationen zum Finanzstrafverfahren zur Verfügung gestellt.