Der neue Ausfallsbonus ergänzt die bisherigen Wirtschaftshilfen und soll bis zum Ende der Pandemie gelten.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 haben, können über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen.
- Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.
- Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats, erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein (für Jänner 2021).
- Der Antrag kann durch die Unternehmerin/den Unternehmer selbst über FinanzOnline eingebracht werden.
- Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000-Antrages.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/jaenner/ausfallsbonus.html
Bild: © Adobe Stock – ezstudiophoto