Der Härtefall-Fonds ist eine Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für Selbständige in akuter finanzieller Notlage in der Corona-Krise. Die Wirtschaftskammer wird diese Förderung im Auftrag des Bundes abwickeln. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Der Fonds hat eine zentrale Aufgabe: Er unterstützt all jene, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten, wie z.B. Wohnkosten bzw. täglicher Bedarf des Lebens. Dafür ist der Härtefall-Fonds da.
Die Beantragung ist ab Freitag, 27.3.2020, 17 Uhr möglich. Den Link zum Antrag finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf folgender Seite: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
Wer kann einen Antrag stellen
Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
- Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Quelle und weitere Infos: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
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