Ab 16. Mai sind auch Anträge für den Betrachtungszeitraum 2 (16.4.2020 bis 15.5.2020) möglich.
Anträge für den Betrachtungszeitraum 1 (16.3.2020 bis 15.4.2020) können weiterhin gestellt werden.
Unter folgendem Link finden Sie das aktualisierte Formular der Wirtschaftskammer.
https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsPhase2Antrag.html
Mit der Richtlinie vom 4. Mai 2020 des BMF wurden folgende Verbesserungen bei den Förderkriterien umgesetzt:
- Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate – innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.
- Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500 € pro Monat – auch für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
- Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs: die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung.
Quellen und weitere Infos BMF und WKO:
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
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