Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht tritt erstmals für Jahresabschlüsse zum 31.12.2007 per 30.9.2008 in Kraft und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften.
In welcher Form ist der Jahresabschluss einzureichen? |
Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen bis 70.000,-€: |
Wahlweise elektronische Form oder Papierform |
Kleine GmbH, AG/GmbH & Co KG: |
Eingabe der Bilanzdaten in ein elektronisches Formblatt (http://www.justiz.gv.at) sowie XML via FinanzOnline oder PDF via ERV (elektronischer Rechtsverkehr) |
Kleine AG, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: |
XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage über ERV; die Papierform ist im Unternehmen aufzubewahren; der Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den vom Abschlussprüfer oder Revisionsverband geprüften und von sämtlichen gesetzlichen Vertretern unterzeichneten Jahresabschluss, nicht auf den übermittelten Datensatz |
Neu ist, dass mit 1.7.2008 neben Wirtschaftstreuhändern u.a. auch Bilanzbuchhalter, Selbständige Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare, vertretungsbefugte Organwalter des Unternehmens den Jahresabschluss einreichen dürfen.
Die Eingabengebühr bei der GmbH beträgt 34 € für die AG 131 €. Bei elektronischer Einbringung des Jahresabschlusses ermäßigt sich die Eingabengebühr um 7 €. Zusätzlich fällt eine Eintragungsgebühr von 41 € an, die bei elektronischer Einreichung entfällt. Die Gesamtgebührenbelastung beträgt bei elektronischer Einreichung 27 € (GmbH) bzw. 124 € (AG).
Wird der Jahresabschluss nicht in der ordnungsgemäßen Form eingereicht, drohen Strafen bis zu 3.600 €. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sind bei mehrfacher Verletzung der Offenlegungspflichten Zwangsstrafen bis zu 10.800 € bzw. 21.600 € vorgesehen.