EORI-Nummer besser früher als später beantragen

Die EORI – Economic Operators Registration and Identification – Nummer soll die EU-weite Identifikation von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber Zollbehörden erleichtern und ist für im Import und Export mit Drittländern tätige Wirtschaftstreibende verpflichtend. Betroffen sind vor allem in der EU ansässige natürliche oder juristische Personen, die mit Zolltätigkeiten (auch passiv) zu tun haben, weil sie z.B. Waren in die EU einführen bzw. aus der EU ausführen oder etwa Anmelder bzw. Bewilligungsinhaber eines Zollverfahrens sind. Wichtig ist, dass die EORI-Nummer auch dann zu beantragen ist, wenn die tatsächliche Durchführung des Imports bzw. Exports an ein Speditionsunternehmen übertragen wird. Sofern der Wirtschaftsbeteiligte im Drittland ansässig ist, kann sich unter Umständen auch eine Registrierungspflicht ergeben, beispielsweise wenn ein Verwahrungslager betrieben wird oder innerhalb der Gemeinschaft eine summarische Ausgangs- oder Eingangsmeldung abgeben wird. Solche (Voran)Meldungen sind Standard im internationalen Handel und erleichtern den Zollbehörden die Auswahl für gezielte Kontrollen, ohne dass es dadurch zu größeren zeitlichen Verzögerungen kommt.

Es ist – auch wegen der anfangs möglicherweise großen Nachfrage nach EORI-Nummern und der damit verbundenen längeren Bearbeitungszeit durch die Zollbehörden – ratsam, den Antrag auf die Erteilung einer EORI-Nummer möglichst bald zu stellen. Grundsätzlich muss ab 1. September 2009 bei Import und Export im Zusammenhang mit einem Drittland bzw. bei Kontakt mit der Zollbehörde die EORI-Nummer verwendet werden. In einer Übergangsphase kann jedoch bis zum Jahresende anstelle der EORI-Nummer die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) zur Anwendung kommen. Ab 1.1.2010 ist die EORI-Nummer schließlich verpflichtend.

Die Registrierung ist elektronisch unter https://zoll.bmf.gv.at/eori vorzunehmen, wobei das Antragsformular auch ausgedruckt und unterfertigt an das jeweils zuständige Zollamt zu übermitteln ist. Es wird pro Wirtschaftsbeteiligtem nur eine einzige EORI-Nummer vergeben, welche gegebenenfalls auch von den Niederlassungen dieses Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der gesamten EU zu verwenden ist.

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