Klarstellung des Zuflusszeitpunktes für Gutschriften auf einem Bankkonto

Bisher gab es unterschiedliche Ansichten über den Zuflußzeitpunkt bei Gutschriften auf einem Bankkonto. Zur Wahl standen die Wertstellung oder das Datum des Kontoauszuges. Von Bedeutung ist dies insbesonders für die Ertragsbesteuerung bei Gutschriften um die Jahreswende (z.B. Kontoauszug vom 28.12. und Wertstellung 04.01.) und für die Umsatzsteuer bei Ist- Versteuerung zum Monatswechsel.

Der Fiskus stand bisher auf dem Standpunkt, dass die Wertstellung maßgeblich sei für den Zuflußzeitpunkt.

Der Berufungssenat der FLD für Vorarlberg 16.07.2002 Zl, Rz 1602/1-V 6/02 hat sich für das Buchungsdatum entschieden und zwar mit der Begründung, dass die Wertstellung nur für die Zinsenberechnung von Bedeutung sei. Der Bankkunde kann bereits ab dem Buchungstag über den Betrag verfügen, da der Kontostand keinen Habenstand aufweist.

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