Kurz-Info: EU-ausländisches Sparguthaben erbschaftsteuerfrei!

:: Geltendes österreichisches Recht

§ 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG normiert die Steuerfreiheit für Kapitalvermögen, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der inländischen KESt unterliegen. Ausländische Sparbücher wären daher voll erbschaftsteuerpflichtig.

:: Widerspruch zum EU-Recht

Aus einem Urteil des EuGH 15.7.2004, C-315/02 leitet der VwGH 21.10.2004, GZ 2003/13/0011 ab, dass die österreichische Rechtslage Art. 73b Abs. 1 EG-Vertrag – wegen unzulässiger Beschränkung des freien Kapitalverkehrs – EU-widrig ist.

:: Schlussfolgerung

In unmittelbarer Anwendung des EU-Rechtes ist der Erwerb eines EU-ausländischen Sparguthabens von Todes wegen daher erbschaftsteuerfrei.

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