Der VwGH 2005/16/0117-6 hat sich der Rechtsansicht des EuGH (Klienten-Info Juni 2005) angeschlossen und damit Rechtssicherheit für die Jahre 1995 – 2000 geschaffen. Weiters offen sind allerdings die Verfahren bei Handelsbetrieben, die lt. EuGH von der Getränkesteuer befreit sind.
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