Kurz-Info: Keine Sachbezugsbesteuerung, wenn das Firmenauto nachweislich nicht privat genutzt wird

Nutzt ein Arbeitnehmer ein Firmenauto für private Fahrten (auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz!) muss idR dafür ein Sachbezug versteuert werden. Der VwGH (15.11.2005, 2002/14/0143) hat nun entschieden, dass ein Sachbezug nicht zu versteuern ist, wenn der Arbeitnehmer nur die Möglichkeit der privaten Nutzung hat, davon aber nachweislich keinen Gebrauch macht.
Verzichtserklärungen hinsichtlich privater Nutzung oder Vereinbarungen, dass für Privatfahrten das amtliche Kilometergeld zu bezahlen ist, führen nur dann zu keiner Sachbezugsbesteuerung, wenn tatsächlich keine Privatnutzung erfolgt.

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