Kurz-Info: Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten

Ab 1. Jänner 2004 wurde das Kinderbetreuungsgeld um 50% für das zweite und jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten erhöht. Gleichzeitig wurde die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf € 5.200,- angehoben.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest
Email
Print
WhatsApp
Facebook
>