Kurz-Info: Nachfolgeregelung für den per Ende März 2003 ausgelaufenen pauschalen Dienstgeberbeitrag für geringfügig Beschäftigte

Der Pauschalbeitrag zur Kranken- und Pensionsversicherung (16,4 %) bei Überschreiten der 1 1/2-fachen Geringfügigkeitsgrenze (€ 464,07) ist Ende März 2003 ausgelaufen.

Ab 1. Juni 2003 wird eine Dienstgeberabgabe in gleicher Höhe eingeführt, welche bis zum 15. Jänner des Folgejahres an die zuständige Gebietskrankenkassa zu entrichten ist. Infolge Inkrafttreten des Dienstgeberabgabengesetzes (DAG) mit 1. Juni 2003 bleiben die Monate April und Mai beitragsfrei.

Die derzeit geltende Unfallversicherung in der Höhe von 1,4 % bleibt weiter bestehen.

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