Kurz-Info: Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2007

Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2007 mit Erlass vom 11. Oktober 2006 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe 200720062005
0 bis 3 Jahre167,-164,-160,-
bis 6 Jahre213,-209,-204,-
bis 10 Jahre275,-270,-264,-
bis 15 Jahre315,-309,-302,-
bis 19 Jahre370,-363,-355,-
bis 28 Jahre465,-457,-447,-

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen.
Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.

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