Kurz-Info: Reisekostenvergütungen an freie Dienstnehmer

Obwohl der VwGH diese für beitragspflichtig erklärt hat, wird im Ministerialentwurf des BMSG vom 15. Dezember 2005 klargestellt, dass weiterhin die Beitragsfreiheit gelten soll. In § 49 ASVG wird auf § 26 EStG dergestalt Bezug genommen, dass dieser auch auf Vergütungen anzuwenden ist, die freien Dienstnehmern gezahlt werden.

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