Neues zur Entgeltfortzahlung

:: Beginn des Engeltfortzahlungsanspruches

Ab 1. Jänner 2007 beginnt laut OGH 7.6.2006, ObA 13/06m mit jedem neuen Arbeitsjahr ein neuer Anspruch und zwar auch bei ununterbrochener Fortdauer einer arbeitsunfallbedingten Arbeitsverhinderung.

:: Entgeltfortzahlung bei Dienstgeberkündigung, wenn der Krankenstand ins neue Arbeitsjahr reicht

Bei Kündigung während eines Krankenstandes, deren Frist erst im neuen Arbeitsjahr abläuft, entsteht mit Beginn des neuen Arbeitsjahres ein neuer Anspruch, soweit der alte Entgeltfortzahlungsanspruch mit Ablauf des alten Arbeitsjahres noch nicht erschöpft ist. Ebenfalls ab 1. Jänner 2007 wirksam.

:: Zuschuss zur Entgeltfortzahlung nur für „echte“ Dienstnehmer

Die AUVA leistet an Unternehmen, die nicht mehr als 50 Dienstnehmer beschäftigen, einen Zuschuss in der Höhe der halben Entgeltfortzahlung. Für die Ermittlung der Anzahl der Dienstnehmer sind aber die „freien“ Dienstnehmer nicht mitzurechnen.

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