Rückholung der ausländischen Mehrwertsteuern aus 2002

Österreichische Unternehmen können sich aus allen Ländern der EU sowie einigen nicht-EU Ländern die dort gezahlten Umsatzsteuern aus dem Jahr 2002 im sog. Vergütungsverfahren zurückholen bzw. zurückholen lassen. Dies trifft besonders auf die im Ausland in Anspruch genommenen Dienstleistungen (z.B. Messeteilnahmen und -besuche, Seminare/Konferenzen, Reisekosten/Hotels/Mietwagen, Unterauftrags- und Leiharbeiten, Beratungen, Marketing/Sponsoring, diverse Services sowie Intercompany Verrechnungen) aber auch auf gewisse Konsumationen (z.B. Bewirtung, Repräsentation, Treibstoffe, Telekommunikation) zu.

Für die Antragstellung sind komplette Unterlagen (Antrag, Unternehmerbestätigung, Originalrechnungen, Listen und ggf. länderweise unterschiedliche zusätzliche Nachweise, Fragebogen und Dokumentationen) bei den jeweils zuständigen Finanzbehörden im Ausland bis längstens 30. Juni 2003 (Achtung: Fallfrist!) vorzulegen. Je früher die Anträge gestellt werden können, desto eher erfolgt die Bearbeitung und Vergütung, da sich erfahrungsgemäß gegen Ende der Frist die Anträge im Ausland anhäufen und damit die Warteschlangen verlängern. Es ist in vielen Ländern auch möglich, unterjährig, z.B. vierteljährlich, einzureichen.

Zur Erzielung einer möglichst hohen „Rückholquote“ sind folgende Grundregeln zu beachten:

:: Ausnützung aller gegebenen Chancen, d.h. Antragstellung für alle jeweils möglichen Positionen; diese sind unterschiedlich in den einzelnen Ländern, z.B. neu für 2002:

– Frankreich, für Bewirtungs- und Repräsentationsaufwendungen sowie Autobahnmauten und Diesel

– Deutschland, für Bewirtung eigener Mitarbeiter (in voller Höhe! Hingegen bei Bewirtung Dritter nur auf 80%).

:: Antragstellung in allen in Frage kommenden Ländern: Neben der EU, Schweiz und Norwegen vergüten schon die meisten EU-Beitrittskandidatenländer die MwSt aus 2002, allerdings auf unterschiedliche Aufwandspositionen (interessante Länder: H, SLO, PL, SK, BL, Baltische Staaten sowie CDN).

:: Antragstellung nur mit Originalbelegen, welche die genauen Formalvorschriften erfüllen, da sonst das Risiko besteht, dass Anträge in ihrer Gesamtheit zurückgewiesen werden:
– besonders „pingelig“: D, PL, E, F, CH; liberaler dagegen GB, NL und Skandinavien
– für einige Länder ist die legale „Sanierung“ von mit Mängeln behafteten Rechnungen möglich (allerdings gewisses Know-How erforderlich!), wofür allerdings Vorlaufzeiten benötigt werden.

Es ist prinzipiell möglich, derartige Anträge direkt vom Unternehmen aus zu stellen. Verschiedene einschränkende aber auch erweiternde Gerichtsentscheidungen, Finanzerlässe, Ermessensspielräume der Sachbearbeiter, das Erfordernis der Antragstellung in den ausländischen Landessprachen sowie das Hinzukommen neuer Länder und Möglichkeiten haben aber in den letzten Jahren vermehrt dazu geführt, die Besorgung derartiger Rückholungen an Spezialdienstleister mit deren globalem, fachbezogenem Know-How auszulagern („Outsourcing“).
Nachdem die amerikanische Meridian VAT-Reclaim ihr Servicebüro in Wien aufgegeben hat, empfiehlt sich dafür jetzt in Zusammenarbeit mit Ihrem inländischen Steuerberater die Cash Back Management GmbH in Wien als der langjährige „Platzhirsch“, der als Franchise-Unternehmer in einem internationalen Partner-Netzwerk eingebunden und bereits für viele österreichische Unternehmen tätig ist.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Europa

Beispiele für Waren und Dienstleistungen, für die Mehrwertsteuer an österreichische Unternehmen vergütet werden kann
(Stand Jänner 2003)

Legende:

  1. Hotel
  2. Restaurant / Mahlzeiten
  3. Repräsentation, Bewirtung
  4. Konferenzen
  5. Schulungen
  6. Personentransporte
  7. Gütertransporte
  8. Benzin
  9. Diesel
  10. Messen und Ausstellungen
  11. Marketingaktivitäten
  12. Berater
  13. Telekommunikation
  14. Mietwagen
  15. Anwaltskosten

o – volle MwSt.-Rückvergütung
x – eingeschränkte Rückvergütung
§ – ohne MwSt. zu fakturieren, Rückvergütung über Lieferantengutschrift

 
Abk. für MwSt.
MwSt.Satz
123456789101112131415
Belgien
TVA/BTW
21
   ooxxxxooooxo
Bulgarien
DDS
20
x  o  o  o  xx 
Dänemark
MOMS
25
xx  o   oo§§o o
Deutschland
MWST
16
oo ooooooo§§oo§
Estland
KM
18
   ooooooooooxo
Finnland
ALV
22
o  ooooxxo  xx 
Frankreich
TVA
19,6
xxxoo o xoooo o
Griechenland
FPA
18
    o  x oooo §
Großbritannien
VAT
17,5
oo ooo ooo§§§o§
Irland
VAT
21
   ox o oox §  
Island
VSK
20
o  o§ ooooooo o
Italien
IVA
20
   oo oxxo§§x §
Kroatien
PDV
22
         o     
Luxemburg
TVA
15
ooooooooooooooo
Mazedonien 
19,5
   oo o ooooooo
Niederlande
BTW
19
o  oooooooooooo
Norwegen
MVA
24
    § oxx§oooxo
Polen
VAT/PTU
22
  oooooxxoooooo
Portugal
IVA
19
   o§   xoooo o
Schweden
MOMS
25
oxxooooooo§§ox§
Schweiz
MWST/TVA
7,6
ox oooooooooooo
Slowenien
DDV
20
   oo oxxoooo o
Spanien
IVA
16
oooooooooo§§oo§
Ungarn
AFA
25
xxxo§oo oo§§o §
Zypern
FPA
15
ooooooooooooooo
außereuropäisch
                 
Kanada
GST/TVQ
7-15
o              
Korea 
10
ooxo oooooooo  
 
Abk. für MwSt.
MwSt.Satz
123456789101112131415

 

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