Steuerliche Änderungen des Budgetbegleitgesetzes 2003

Anpassung an das höhere Pensionsantrittsalter

:: Steuerfreie Zukunftssicherung § 3 Abs. 1 Z 15 a EStG
Die in der Klienten-Info Juli 2003 kritisierte starre Begrenzung mit dem 62. Lebensjahr betreffend die Beiträge für eine Lebensversicherung wird nun bis zum Antrittsalter der gesetzlichen Alterspension verlängert.

:: Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge § 108 g EStG
Auch hier entfällt die starre Grenze mit dem 62. Lebensjahr und wird bis zum Antrittsalter der gesetzlichen Alterspension verlängert.

Kapitalertragsteuer bei Auslandsbeteiligungen

Zur in der Klienten-Info Juli 2003 aufgeworfenen Frage betreffend die Anrechnung ausländischer Quellensteuern wird auf eine Ausweitung der Regelung in der Auslandszinsenverordnung BGBl II 1998/43 verwiesen, weil ins Gesetz keine Anrechnungsbestimmung hierfür aufgenommen wurde. Nach bekannt Werden dieser Neuregelung wird darüber berichtet. Der Beginn der Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf Auslandsdividenden wird verlängert; die Regelung gilt erst ab 1. April 2004.

Sonderausgaben für Breitbandtechnologie

Die Absetzbarkeit für den Erstanschluss in der Höhe von
€ 50,- und die monatliche Gebühr in der Höhe von € 40,-setzt voraus, dass die physikalische Downloadbreite mindestens 256 kbit/Sekunde beträgt (z.B. Chello- oder ADSL-Anschluss, nicht aber UMTS-Technik)

Besteuerung von Kaufpreisrenten ab 2004

Grundsätzlich tritt an die Stelle der Kapitalisierung nach Bewertungsgesetz die Bewertung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es besteht aber die Option, dass die neue Besteuerung nur im Einvernehmen zwischen dem Rentenverpflichtenden und Rentenberechtigten erfolgen kann und die Frist bis 31. Dezember 2006 verlängert wird.

Besteuerung von Indexprodukten / Genussrechten

Die Regelung, dass Wertveränderungen bei diesen Wertpapieren dann keine Kapitaleinkünfte sind, wenn eine Kapitalgarantie von nicht mehr als 20% vorliegt, wird bis 1. März 2004 verlängert.

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