Wichtige Termine 2013

Hinweis: Regelmäßige Fristen i.Z.m. UVA, ESt-VZ, KSt-VZ, Lohnabgaben etc. sind nicht angeführt.

Jänner

Ab 1.1.

  • Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
  • Vereinfachter Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen
  • Einführung der Auflösungsabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolitik

Bis 15.1.

  • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2012 für geringfügig Beschäftigte

Februar

Bis 1.2.

  • Übermittlung Jahreslohnzettel 2012 (L16) in Papierform

Bis 15.2.

  • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2012

Bis 28.2.

  • Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse
  • ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2012 (L16 und E 18) – bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher
  • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
  • Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Jahr 2012 (im Regelfall elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)

März

Bis 31.3.

  • Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2012 bei Stadtkasse/Gemeinde

April

Bis 30.4.

  • Abgabe der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO

Juni

Bis 30.6.

  • Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
  • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2012 aus Nicht-EU-Ländern

September

Bis 30.9.

  • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2012 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
  • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
  • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2012
  • Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2013 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt

Oktober

Bis 31.10.

  • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

Dezember

Bis 31.12.

  • Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2012
  • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
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